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Pflegegrade

Einteilung in die Pflegegrade

Kann der Alltag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ohne Hilfe gemeistert werden, sollte man sich bei der Pflegeversicherung informieren, inwieweit diese für die nötige Unterstützung finanziell aufkommen kann. Je nach zeitlichem Aufwand wird die Pflegebedürftigkeit in drei Pflegegrade unterteilt:

Pflegegrad I:

  • erheblich pflegebedürftig
  • 90 min täglicher Hilfebedarf
  • davon mehr als 45 min Grundpflege
  • Haushaltshilfe mehrfach in der Woche

Pflegegrad II:

  • schwer pflegebedürftig
  • 3 Stunden täglicher Hilfebedarf
  • davon mindestens 2 Stunden bzw. dreimal zu verschiedenen Tageszeiten Grundpflege
  • Haushaltshilfe mehrfach in der Woche

Pflegegrad III:

  • schwerst pflegebedürftig
  • 5 Stunden täglicher Hilfebedarf
  • davon mindestens 4 Stunden bzw. rund um die Uhr Grundpflege
  • Haushaltshilfe mehrfach in der Woche

Daneben gibt es noch die Pflegegrad III+, wenn (zusätzlich zu den Voraussetzungen der Pflegegrad 3) ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf besteht. D.h. die Grundpflege ist mindestens 6 Stunden täglich nötig, davon nachts (zwischen 22 und 6 Uhr) dreimal und nur mit mehreren Pflegekräften gleichzeitig.

Pflegetätigkeiten im Überblick

Grundpflege:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen/ Baden, Haarpflege, Rasieren, Zähneputzen, Blasen-/ Darmentleerung
  • Ernährung: Zubereiten der Mahlzeit, Hilfe beim Essen und Trinken
  • Mobilität: Hilfe beim Gehen, Treppensteigen, Aufstehen usw. in der Wohnung und Verlassen bzw. Wiederaufsuchen der Wohnung

Haushalt:

  • Einkaufen, Kochen, Wohnungsputz, Wäsche, Beheizen der Wohnung

Beantragung

Um die nötigen Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Sie zuerst einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen, die dann beim MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) einen Gutachter bestellt. Im Jahr 2017 steht eine Reform der Pflegegrade bevor. Die drei bestehenden Pflegegrade werden dann durch 5 Pflegegrade ersetzt. Wir werden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle über die Änderungen informieren.

Gern beraten wir Sie bei der Beantragung, um dem Pflegebedüftigen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Pflegetagebuch

In Vorbereitung auf die Beantragung der Pflegegrad ist es ratsam (jedoch nicht vorgeschrieben), ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen. Hier werden über etwa zwei Wochen sämliche erbrachte Hilfestellungen für den Pflegebedürftigen notiert. Dabei sollten auch kleinste Details wie Zerkleinern der Mahlzeit oder Hilfe beim Aufstehen nicht vergessen und mit genauer Zeitdauer aufgeschrieben werden. So ist es für Sie und den Gutachter einfacher, die tatsächliche Bedürftigkeit einschätzen zu können.
Eine Vorlage für solch ein Pflegetagebuch können Sie beispielsweise bei der Verbraucherzentrale herunterladen: Vorlage Pflegetagebuch. Auch die meisten Krankenkassen stellen Ihnen auf Nachfrage ein solches zur Verfügung.

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